Rundfunkbeitrag – jetzt die Notbremse ziehen!

31.01.2013

VDGN erneuert Vorschlag nach Rundfunkabgabe als gerechtes Modell

Die Stadt Köln verweigert vorerst, den neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Und auch andere Kommunen kritisieren das neue Modell der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:  

Wir haben großes Verständnis für die Vorgehensweise der Stadt Köln, die dem enormen Anstieg der finanziellen Belastung durch Rundfunkbeiträge geschuldet ist. Die Verantwortlichen in den Bundesländern und bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten das Signal erkennen: Mit dem neuen Rundfunkbeitrag werden sie gegen die Wand fahren. Lieber früher als später sollten sie die Notbremse ziehen, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner großen Pensionslasten vor allem für Mitarbeiter aus der Zeit vor 1990 nicht zu gefährden.

Der VDGN erneuert seinen Vorschlag nach einer Rundfunkabgabe, die von jedem steuerpflichtigen Bürger zu entrichten ist. Das wäre ein gerechtes Modell. Diese Abgabe könnte wie die Kirchensteuern über die Finanzämter eingezogen werden. Besondere weitere bürokratische Apparate und deren Kosten würden sich erübrigen.  

Die Stadt Köln handelt aus unserer Sicht übrigens rechtlich völlig korrekt. Denn wirklich fällig wird der Rundfunkbeitrag erst, wenn die jeweilige Anstalt des öffentlichen Rechts einen Beitragsbescheid erlassen hat. Das ist nicht anders als bei kommunalen Beiträgen für den kommunalen Straßenbau oder den Anschluß an das Abwassernetz. Gegen den Beitragsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der öffentlich-rechtlichen Anstalt eingelegt werden. In dieser Frist ist in der Regel auch die Beitragsschuld zu begleichen. Wird der Widerspruch ablehnt, kann gegen den Beitragsbescheid vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden. Wer seinen Beitrag zahlt, ohne daß ein Beitragsbescheid erlassen worden ist, zahlt ihn quasi freiwillig auf privatrechtlicher Grundlage und ohne weitere juristische Handhabe.  

Der Weg der Stadt Köln, nicht zu zahlen und einen beklagbaren Beitragsbescheid abzuwarten, steht auch jeder Privatperson offen. Vor Gericht läßt sich dann klären, ob der Beitrag überhaupt erhoben werden darf. Denn der „Beitrag“ als Abgabenform – im Unterschied zu „Gebühren“ oder „Steuern“ – setzt einen Beitragsschuldner voraus, dem aus der Möglichkeit des Rundfunk- und Fernsehempfangs ein individueller Vorteil erwächst. Das aber sehen wir beim Rundfunkbeitrag nicht gegeben.  

Wir gehen davon aus, daß spätestens die Gerichte den neuen Rundfunkbeitrag stoppen werden. Der VDGN selbst hat bereits zwei Klagen eingereicht, die vom Bundesverfassungsgericht bearbeitet werden.